
OnlineBanking sperren
Sie haben die Möglichkeit Ihr Konto rund um die Uhr
- auch ausserhalb unserer Öffnungszeiten -
für das OnlineBanking zu sperren.
Diese Sperren beziehen sich auf Verfügungen und Auskünfte im InternetBanking, in PC-Zahlungsverkehrsprogramme und an den SB-Terminals.
Wenn Sie als Kontoinhaber den SB-Service sperren, wird der Zugriff auf das Konto auch für sämtliche SB-Berechtigte gesperrt. Wenn Sie als Bevollmächtigter die Sperre aussprechen, bezieht sich diese nur auf Ihren eigenen Kontenzugriff.
Wenn Sie als Kontoinhaber den SB-Service sperren, wird der Zugriff auf das Konto auch für sämtliche SB-Berechtigte gesperrt. Wenn Sie als Bevollmächtigter die Sperre aussprechen, bezieht sich diese nur auf Ihren eigenen Kontenzugriff.
So sperren Sie Ihr OnlineBanking:
- Melden Sie sich mit dem zu sperrenden Konto im OnlineBanking an.
- Gehen Sie auf den Menüpunkt "Service" und dann auf "SB-Kontosperre".
- Klicken Sie auf "Ausführen"
(Achtung - es wird keine TAN abgefragt!) - Ihre InternetBanking-Sitzung wird nach Durchführung der Sperre automatisch abgemeldet.
Sperrnotruf für das OnlineBanking
Der einheitliche Sperrnotruf in der unten genannten Tabelle gilt auch für Ihr OnlineBanking. Sollten Sie keine Möglichkeit haben Ihren Zugang zum Online-Banking wie oben beschrieben selbst zu sperren, können Sie die folgende Nummer verwenden.| Einheitlicher Sperr-Notruf | + 49 116 116** (alternativ, sofern Sie die 116 116 aus dem Ausland nicht erreichen: + 49 30 40 50 40 50) |
| * 0,14 Euro pro Minute aus dem Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 0,42 Euro pro Minute. | |
| ** Telefonischer Vermittlungsdienst an die zuständige Sperrinstanz; bundesweit gebührenfrei. | |
| Wenn Sie Fragen haben, Ihr Berater informiert Sie gerne. | |


